Impressum

Blumen Simon
Markus Simon

Potsdamer Chaussee 76
14129 Berlin-Zehlendorf

Telefon: 030/803 59 12
Fax: 030/803 78 42

info@blumen-simon.de

UstID: DE135829900


Allgemeine Geschäftsbedingungen für friedhofsgärtnerische Arbeiten

  1. Bepflanzung
  2. Sofern Bepflanzungen im Einzelfall konkret beauftragt werden, sind diese soweit nach der Witterung möglich, bis zum vertraglich vereinbarten Regel-Zeitpunkt vorzunehmen. Ist bis zu diesem Zeitpunkt witterungsbedingt eine Leistung nicht möglich, ist diese spätestens innerhalb von 4 Wochen nach diesem Zeitpunkt vorzunehmen.
  3. Sofern Bepflanzungen im Rahmen eines Jahresgrabpflegevertrages regelmäßig vorzunehmen sind, sind diese innerhalb des im Vertrag vorgesehenen Zeitrahmens durchzuführen.
  4. Sofern keine bestimmten Pflanzen vereinbart sind, wählen wir für die Grabstelle geeignete, jahreszeittypische Pflanzen in mittlerer Art und Güte aus.
  5. Das Anwachsen der Pflanzen hängt von einer sach- und fachgerechten nachfolgenden Pflege, insbesondere auch Bewässerung ab. Wenn diese nicht im Rahmen eines Pflegevertrages durch uns durchgeführt wird, so weisen wir den Kunden darauf hin, dass dieser selbst für eine sach- und fachgerechte Pflege zu sorgen hat. Für Schäden, insbesondere auch das mangelhafte Anwachsen, die aus einer mangelnden Pflege durch den Kunden herrühren, können wir nicht haftbar gemacht werden.
  6. Grabvasen, Schalen, sonstige Pflanzgefäße und Ähnliches, das sich auf dem Grab befindet, wird von uns auf der Grabstelle belassen. Eine Haftung unsererseits für etwaige Schäden an derartigen Gegenständen ist vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer X. ausgeschlossen.
  7. Sofern sich auf dem Grab bepflanzte Pflanzgefäße befinden, mit deren Bepflanzung und Pflege wir nicht ausdrücklich beauftragt sind, sind diese nicht von uns zu pflegen oder zu bewässern. Für derartige Bepflanzungen haften wir – vorbehaltlich einer konkreten Beauftragung – nicht.
  8. Wenn wir insofern nicht ausdrücklich beauftragt werden, gehört das Abräumen von Pflanzgefäßen, Vasen, Kränzen, Gestecken, und Ähnlichem nicht zum Leistungsumfang. Wir werden diese mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung auf der Grabstelle belassen. Wir sind jedoch befugt, Kränze, Gestecke und sonstige Pflanzen zu entfernen, wenn diese verwelkt sind.

 

  1. Grabpflege und Gießen
  2. Im Rahmen eines Grabpflegevertrages erbringen wir folgende Leistungen: Säubern der Grabstätte, Freihalten von Unkraut, Rückschnitt einzelner Pflanzen, Gießen und Düngen sowie Bepflanzungen gemäß Vereinbarung.
  3. Folgende Leistungen sind nur dann Gegenstand von Grabpflegeverträgen, wenn sie gesondert vereinbart werden:
  4. jahreszeitliche Wechselbepflanzungen
  5. sonstige Bepflanzungen (z.B. zu Feier- oder Gedenktagen)
  6. Gestecke, Kränze oder sonstiger Grabschmuck
  7. Im Rahmen des Grabpflegevertrages erbringen wir unsere vorgenannten Leistungen regelmäßig soweit ortsüblich und aus fachmännischer Sicht erforderlich. Es kann aber auch im Rahmen des Pflegevertrages nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund besonderer Witterungsumstände oder Wildeinwirkungen zu Schäden an den Pflanzen kommt; solche Schäden stellen keinen Mangel unserer Leistung dar, soweit sie bei regelmäßiger Pflege im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung nicht zu vermeiden waren.
  8. Unter dem Gießen ist die dafür notwendige und bereitgestellte Arbeitsleistung mit Hilfe ortsüblicher und zugelassener Werkzeuge und Materialien und unter Verwendung des auf dem Friedhof zur Verfügung gestellten Wassers zu verstehen;  es beinhaltet nicht den Erwerb von Wasser oder die Heranführung desselben auf das Gelände des Friedhofs. Für Schäden, die auf eine mangelnde Verfügbarkeit von Wasser (z.B. durch Rohrbrüche, Verbot der Nutzung in Dürreperioden o.ä.) zurückzuführen sind, ist der Auftragnehmer nicht haftbar zu machen. Maßgebend für den Gießumfang sind Witterung, fachliche Gesichtspunkte des Wasserbedarfes und Zustand der vorhandenen Bepflanzung.

 

Gesondert zu vereinbarende Leistungen

Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand von Bepflanzungs- oder Grabpflegeverträgen, sondern müssen gesondert vereinbart werden:

  1. Beseitigung von durch Dritte verursachte Schäden (z.B. Vandalismus)
  2. Arbeiten, die den Grabstein bzw. die Grabeinfassung betreffen
  3. Grabsteinreinigung
  4. Sonderleistungen anlässlich von Bestattungen
  5. Behebung von Senkschäden
  6. Sonstige Arbeiten, die nicht zu den üblichen Bepflanzungs- und Grabpflege-aufträgen gehören (z.B. Heckenschnitt, Schädlingsbekämpfung oder das Schneiden, Ausputzen oder Entfernen großer Bäume)

 

Abnahme

Leistungen im Rahmen der Erst- oder Neuanlage sowie sonstige einmaligen Leistungen werden im Rahmen eines Werkvertrages erbracht. Gemäß § 640 BGB ist der Kunde zur Abnahme unserer Leistungen verpflichtet. Wir können daher nach Erbringung der jeweiligen Leistungen den Kunden hiervon informieren und ihm eine Frist von zwölf Werktagen zur Abnahme setzen; wenn der Kunde nicht binnen dieser Frist abnimmt, gilt unsere Leistung dennoch als abgenommen. Hierauf werden wir den Kunden bei der jeweiligen Fristsetzung hinweisen.

Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf des zwölften Werktages nach Versand der Rechnung als abgenommen.

 

  1. Gewährleistung
  2. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr.
  3. Macht der Kunde fristgemäß und berechtigt Mängel geltend, so sind wir zunächst nur zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder neue Werkleistung) verpflichtet. Weitere Rechte stehen dem Kunden erst dann zu, wenn wir die Nacherfüllung verweigern oder diese fehlschlägt.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von uns zu vertretenden Mängeln sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen in Ziffer X. ausgeschlossen.
  5. Die Beschränkung unserer Gewährleistung gelten nicht, wenn wir Mängel arglistig verschwiegen oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Leistungen übernommen hätten.
  6. Garantie

Sämtliche Beschreibungen und Definitionen von Leistungsumfängen durch uns sind reine Beschreibungen. Es handelt sich dabei in keinem Falle um die Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit unserer Leistungen. Eine Garantie im Rechtssinne liegt nur dann vor, wenn diese ausdrücklich abgegeben und als solche bezeichnet wird.

 

Laufzeit des Vertrages / Verlängerung

  1. Sofern der Vertrag nicht nur hinsichtlich einzelner Leistungen geschlossen wird, läuft der Vertrag über ein Jahr. Beginnt der Vertrag unterjährig, läuft er mindestens bis zum Ende des Jahres.
  2. Der Vertrag verlängert sich sodann um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (also bis zum 30. 9.) gekündigt wird.

 

Wechsel des Vertragspartners

Wenn Verträge nicht auf einmalige Leistungen gerichtet sind, sondern auf längere Zeit laufen, so sind wir berechtigt, unsere Stellung auf einen anderen Friedhofsgärtner zu übertragen, und zwar

  1. auf den Betriebsnachfolger, wenn unser Betrieb auf einen anderen übergeht;
  2. auf einen sonstigen ortsansässigen Friedhofsgärtner, wenn wir unseren

Betrieb einstellen.

In diesen Fällen werden wir unsere Kunden vorher benachrichtigen. Dem Kunden steht in diesem Fall – unbeschadet seines ordentlichen Kündigungsrechtes – ein außerordent-liches Kündigungsrecht zu dem Zeitpunkt zu.

 

  1. Berechnung / Zahlung / Preisanpassung
  2. Bei Verträgen, die auf einmalige Leistung gerichtet sind, ist unsere Vergütung mit Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzug von Skonti oder Porti innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
  3. Die Grabpflege wird jeweils zum 15. Februar für das laufende Jahr in Rechnung gestellt.
  4. Nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist werden anteilige Mahnkosten berechnet; Zahlungen werden stets der ältesten Forderung zugerechnet.
  5. Die Verpflichtung zur Zahlung geht lt. §§ 1921 und 1960 BGB auf die Erben des Auftraggebers über.
  6. Bei langfristigen Verträgen sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen den geänderten Kosten anzupassen. Eine Preisanpassung erfolgt jeweils nur zu Beginn einer neuen Grabpflegesaison.
  7. Unabhängig von Preisanpassungen gemäß Ziffer IX.5. sind wir nach Ablauf des ersten Jahres berechtigt, bei Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer die entsprechende Erhöhung an den Kunden weiterzugeben.

 

  1. Schadenersatz
  2. Wir haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften
  3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

  1. Haftungsausschlüsse
  2. Für Veränderungen an einer Grabstätte, insbesondere das Absinken der Erde oder das Umstürzen der Grabsteine, haften wir grundsätzlich nicht; es sei denn, dies wäre von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  3. Für die Standsicherheit der Grabsteine ist alleine der Kunde verantwortlich. Wir übernehmen nicht die dem Kunden obliegende Verkehrssicherungspflicht.
  4. Kommt es durch Ereignisse im Sinne der Ziffer XI.1. zu Schäden an der von uns durchgeführten Bepflanzung, so haben wir diese nicht zu vertreten.
  5. Wir verfügen nicht über relevante Daten der Dauer des Nutzungsrechtes an den einzelnen Grabstellen und übernehmen deshalb keine Verantwortung für alle Fragen, die damit in Zusammenhang stehen

 

Einbeziehung neuer AGB

  1. Sofern wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig ändern, können wir diese dem Kunden übersenden und ihn auffordern, einer Einbeziehung dieser neuen AGB in den bestehenden Vertrag zuzustimmen.
  2. Die Zustimmung gilt als erteilt und die neuen AGB werden für die Zukunft Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde der Einbeziehung nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Aufforderung und Übersendung der neuen AGB widerspricht. Hierauf werden wir den Kunden bei Übersendung hinweisen. Widerspricht der Kunde, so bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen.

 

Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Kundendaten erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes und ist Dritten nicht zugänglich.

 

Erfüllungsort / Gerichtsstand / Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen bzw. Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
  2. Sollte eine Regelung in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so gilt der Vertrag im Übrigen fort.
  3. An Stelle der unwirksamen Klauseln verpflichten die Parteien sich, eine dieser Klausel wirtschaftlich nahe kommende Regelung zu vereinbaren.

 

Ver. 0113